Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Autobahn Nutzungsgebühr und Autobahn Vignette
Allgemeine Fragen zur Nutzungsgebühr
Die Autobahn Nutzungsgebühr ist eine Mautgebühr, die für die Benutzung von Autobahnen und
Schnellstraßen
in Österreich erhoben wird. Sie ist für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
vorgeschrieben.
Alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen benötigen eine
Nutzungsgebühr
für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen. Dies umfasst Personenkraftwagen,
Motorräder, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge.
Ja, es gibt zwei Arten von Nutzungsgebühren:
Klebemarke: Die traditionelle Form, die auf der Windschutzscheibe angebracht
wird.
Digitale Nutzungsgebühr: Eine elektronische Version, die an das Kennzeichen
gebunden
ist und keine physische Anbringung erfordert.
Gültigkeit und Preise
Es gibt drei Gültigkeitszeiträume:
10-Tages-Nutzungsgebühr: Gültig für 10 aufeinanderfolgende Tage ab dem
gewählten
Datum.
2-Monats-Nutzungsgebühr: Gültig für zwei aufeinanderfolgende Monate ab dem
gewählten
Datum.
Jahresgebühr: Gültig vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des
Folgejahres (14 Monate).
Die Preise variieren je nach Fahrzeugtyp und Gültigkeitsdauer. Bitte informieren Sie sich über die
aktuellen Preise auf offiziellen Websites oder an Verkaufsstellen.
Anwendung und Kauf
Die Klebemarke muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, und zwar an einer
gut sichtbaren Stelle. Nach offiziellen Empfehlungen sollte sie in der Nähe des Rückspiegels oder in
der oberen linken oder rechten Ecke der Windschutzscheibe platziert werden.
Klebemarke:
Tankstellen im Inland und in Grenznähe
Automobilclubs (ADAC, ÖAMTC, etc.)
Tabakgeschäfte
Grenzübergänge
Digitale Nutzungsgebühr:
Online über offizielle Webseiten
Über mobile Apps
An speziellen Verkaufsstellen mit digitaler Registrierung
Bei Online-Kauf gilt die digitale Nutzungsgebühr aus Konsumentenschutzgründen erst ab dem 18. Tag nach
dem
Kauf, wenn keine spezifische Gültigkeit gewählt wurde. Wenn Sie die Nutzungsgebühr früher benötigen,
sollten
Sie entweder eine Klebemarke erwerben oder beim Kauf ein spezifisches Startdatum angeben.
Spezialfälle und Ausnahmen
Ja, für einige besondere Streckenabschnitte reicht die normale Nutzungsgebühr nicht aus. Hier ist eine
zusätzliche Sondermaut zu entrichten:
Bestimmte Bergstraßen und Pässe
Einige Tunnel und Brücken
Besondere Streckenabschnitte in Gebirgsregionen
Folgende Fahrzeuge sind von der Nutzungsgebührpflicht befreit:
Fahrzeuge mit Blaulicht und Folgetonhorn im Einsatz
Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes
Militärfahrzeuge
Fahrzeuge mit Behindertenausweis (unter bestimmten Voraussetzungen)
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