Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Autobahn Nutzungsgebühr und Autobahn Vignette

Allgemeine Fragen zur Nutzungsgebühr

Die Autobahn Nutzungsgebühr ist eine Mautgebühr, die für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich erhoben wird. Sie ist für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht vorgeschrieben.

Alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen benötigen eine Nutzungsgebühr für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen. Dies umfasst Personenkraftwagen, Motorräder, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge.

Ja, es gibt zwei Arten von Nutzungsgebühren:
  • Klebemarke: Die traditionelle Form, die auf der Windschutzscheibe angebracht wird.
  • Digitale Nutzungsgebühr: Eine elektronische Version, die an das Kennzeichen gebunden ist und keine physische Anbringung erfordert.

Gültigkeit und Preise

Es gibt drei Gültigkeitszeiträume:
  • 10-Tages-Nutzungsgebühr: Gültig für 10 aufeinanderfolgende Tage ab dem gewählten Datum.
  • 2-Monats-Nutzungsgebühr: Gültig für zwei aufeinanderfolgende Monate ab dem gewählten Datum.
  • Jahresgebühr: Gültig vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres (14 Monate).

Die Preise variieren je nach Fahrzeugtyp und Gültigkeitsdauer. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Preise auf offiziellen Websites oder an Verkaufsstellen.

Anwendung und Kauf

Die Klebemarke muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, und zwar an einer gut sichtbaren Stelle. Nach offiziellen Empfehlungen sollte sie in der Nähe des Rückspiegels oder in der oberen linken oder rechten Ecke der Windschutzscheibe platziert werden.

Klebemarke:

  • Tankstellen im Inland und in Grenznähe
  • Automobilclubs (ADAC, ÖAMTC, etc.)
  • Tabakgeschäfte
  • Grenzübergänge

Digitale Nutzungsgebühr:

  • Online über offizielle Webseiten
  • Über mobile Apps
  • An speziellen Verkaufsstellen mit digitaler Registrierung

Bei Online-Kauf gilt die digitale Nutzungsgebühr aus Konsumentenschutzgründen erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf, wenn keine spezifische Gültigkeit gewählt wurde. Wenn Sie die Nutzungsgebühr früher benötigen, sollten Sie entweder eine Klebemarke erwerben oder beim Kauf ein spezifisches Startdatum angeben.

Spezialfälle und Ausnahmen

Ja, für einige besondere Streckenabschnitte reicht die normale Nutzungsgebühr nicht aus. Hier ist eine zusätzliche Sondermaut zu entrichten:
  • Bestimmte Bergstraßen und Pässe
  • Einige Tunnel und Brücken
  • Besondere Streckenabschnitte in Gebirgsregionen

Folgende Fahrzeuge sind von der Nutzungsgebührpflicht befreit:
  • Fahrzeuge mit Blaulicht und Folgetonhorn im Einsatz
  • Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes
  • Militärfahrzeuge
  • Fahrzeuge mit Behindertenausweis (unter bestimmten Voraussetzungen)