Alle wichtigen Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben für die Autobahn Nutzungsgebühr
Die Pflicht zur Entrichtung der Maut für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen basiert auf dem Bundesstraßen-Mautgesetz. Das Gesetz regelt die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren auf bestimmten Straßen.
Die rechtlichen Anforderungen umfassen:
Bei Verstößen gegen die Mautpflicht können folgende Strafen verhängt werden:
Verstoß | Strafe |
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Fahren ohne gültige Nutzungsgebühr | Mindeststrafe von 120 Euro, im Extremfall bis zu 240 Euro |
Manipulierte oder falsch angebrachte Nutzungsgebühr | Bis zu 240 Euro |
Übertragung einer Nutzungsgebühr auf ein anderes Fahrzeug | Bis zu 240 Euro für beide Fahrzeughalter |
Hinweis: Die Strafen sind vor Ort zu bezahlen oder werden per Nachnahme eingefordert. Bei Nichtbezahlung können weitere rechtliche Schritte folgen.
Für Fahrzeuge aus EU-Ländern gelten die gleichen Verpflichtungen:
Für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern gelten zusätzliche Hinweise:
Unter bestimmten Umständen können Fahrzeuge von der Mautpflicht befreit sein:
Es gibt bestimmte Streckenabschnitte, die von der Mautpflicht ausgenommen sind:
Diese Regelungen können sich ändern. Es empfiehlt sich, vor der Reise die aktuellen Bestimmungen zu prüfen.